Jeder Frau steht laut Gesetz eine Hebammenbetreuung zu - in der Schwangerschaft, unter der Geburt, im Wochenbett und in der gesamten Stillzeit.
Diese Leistungen werden von allen gesetzlichen Krankenkassen oder dem Sozialamt übernommen. Bei der Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung, informiere dich bitte über den genauen
Umfang der Leistungen.